Nutzungsbestimmungen Gültig ab dem 01.01.1999
des Trägervereins des Bürgernetzes im Landkreis Bad-Tölz/Wolfratshausen e.V. (im folgenden
Trägerverein genannt) für den Zugang zum Bürgernetz im
Landkreis Bad-Tölz/Wolfratshausen (im folgenden Bürgernetz genannt).
§ 1 Account / Bürgernetz
- Account i.S.d. Nutzungsbestimmungen ist die Benutzerkennung - der Login-Name und das dazugehörige
Paßwort - sowie die damit verbundene Genehmigung, das Bürgernetz im Landkreis
Bad-Tölz/Wolfratshausen zu benutzen.
- Bürgernetz i.S.d. Nutzungsbestimmung ist die Gesamtheit der Programme und Datenbestände,
die der Trägerverein betreut, sowie der Internetzugang und die gesamte verwendete Datenverarbeitungstechnik.
§ 2 Leistungsbeschreibung
- Grundsätzlich erhält jeder Nutzer einen Account und eine Email-Adresse. Der Account
ermöglicht die Nutzung des WWW-Dienstes im Internet unter Benutzung der Proxy-Server des Trägerverein.
Eine route-fähige IP-Adresse für unbeschränkten Internet-Zugriff wird nicht zur Verfügung gestellt.
- Die Nutzungsmöglichkeiten orientieren sich an der Leistungsfähigkeit des Vereins.
- Der Nutzer hat keinen Anspruch auf den Zugang zum System, den einwandfreien Betrieb und das Angebot
an Internet-Diensten.
§ 3 Haftungsausschluß
- Soweit gesetzlich zulässig schließen der Verein, seine Organe und Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen jegliche Haftung (aus vertraglicher und gesetzlicher Grundlage,
insbesondere positiver Forderungsverletzung und unerlaubter Handlung) für Schäden aus,
die dem Nutzer durch die Nutzung des Bürgernetzes oder den Verein, seine Organe und Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen entstehen, sofern sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich
herbeigeführt werden.
- Für Schäden die daraus entstehen, daß das Bürgernetz nicht oder nur eingeschränkt
nutzbar ist, übernehmen der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen
keinerlei Haftung.
- Der Verein, seine Organe und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen haften nicht für die über
das Bürgernetz übermittelten und bereitgestellten Informationen und Daten sowie deren Folgen,
und zwar weder für Richtigkeit und Vollständigkeit, noch daß sie frei von Rechten Dritter
sind oder der Sender rechtmäßig handelt, indem er die Daten zugänglich macht,
anbietet oder übersendet.
- Der Verein behält sich das Recht vor, die Nutzungszeit des Einzelnen auf eine bestimmte
Zeitspanne zu beschränken, wenn es zur Chancengleichheit aller potentieller Nutzer erforderlich ist.
§ 4 Nutzungsberechtigte
- Nutzungsberechtigt sind ausschließlich registrierte Personen, die sich mit den
vorliegenden Bestimmungen einverstanden erklären und sie befolgen.
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten nachzuweisen. Als Nachweis wird die Kopie eines
Lichtbildausweises gefordert.
- Eine kommerzielle Nutzung des Accounts (z.B. Firmenkorrespondenz, Werbung) ist
untersagt.
- Der Account wird widerruflich erteilt. Er kann jederzeit entzogen werden,
wenn gegen Nutzungsbestimmungen des Trägervereins oder gesetzliche
Vorschriften verstoßen wurde.
§ 5 Minderjährige
- Bei Minderjährigen sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Nutzung
des Accounts zu kontrollieren.
§ 6 Überlassung des Accounts
- Die Überlassung des jeweiligen Accounts an Dritte ist untersagt. Der Nutzer ist
verpflichtet jede nichtvertragliche Nutzung des Accounts dem Verein unverzüglich
anzuzeigen.
§ 7 Nutzungsprotokoll
- Der Verein wird zum Zwecke der Abrechnung und des Schutzes vor Mißbrauch
Einwahlvorgänge und Systemzugriffe protokollieren und elektronisch speichern.
§ 8 Mißbräuchliche Nutzung
- Mißbräuchliche Nutzung hat den Entzug des Accounts und gegebenenfalls
strafrechtliche Konsequenzen zur Folge.
- Die Nutzung
des Bürgernetzes ist vor allem dann mißbräuchlich, wenn
das Verhalten des Nutzers gegen die Nutzungsbestimmungen und einschlägige
gesetzliche Schutzbestimmung (z.B. Strafgesetz, Jugendschutzgesetz, Datenschutzgesetz)
verstößt. Insbesondere wird die Verbreitung oder der Bezug von
pornographischen oder nationalsozialistischen Texten und Bildern strafrechtlich
verfolgt.
- Die Nutzung
des Bürgernetzes ist mißbräuchlich, wenn sie dazu dient,
illegale Handlungen damit zu begehen, zu fördern oder zu solchen aufzufordern.
(z.B. Urheberrecht, Lizenzrecht, Persönlichkeitsrecht, Recht auf informationelle
Selbstbestimmung, Datenausspähung, Computermanipulation, Computersabotage,
Computerbetrug u.v.a.)
- Die Nutzung
des Bürgernetzes ist mißbräuchlich, wenn sie die Funktionstüchtigkeit
des Bürgernetzes gefährdet. Dazu zählen alle Angriffe auf
die Server und Telekommunikationsleitungen des Trägerverein und damit
deren Störung durch Software oder Hardware. Angriffe auf die Server
mit spezieller Crack-Software oder Blockieren von Telekommunikationsleitungen
können strafrechtliche Konsequenzen haben.
- Grobe Verstöße
gegen die Netiquette (allgemeines Netzverhalten) stellen eine mißbräuchliche
Nutzung dar. Die Bekanntgabe der Netiquette erfolgt nach Ermessen des Trägervereins.
Die Netiquette enthält immer einen Abschnitt über den normalen
Email-Verkehr und dessen Mißbrauch, z.B. fehlerhafte oder verfälschte
Absenderadressen.
- Wer unberechtigt
auf fremde Daten und Programme zugreift, oder sie verfälscht oder
vernichtet, oder das System (sowohl das Bürgernetz als auch das gesamte
Internet mit all seinen angeschlossenen Computern) absichtlich behindert
oder beeinträchtigt macht sich strafbar.
§ 9 Informationsangebot im Bürgernetz
- Daten und Informationen, die durch Nutzer ins Bürgernetz eingestellt werden,
müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Insbesondere müssen
Web-Seiten wie im Pressegesetz vorgeschrieben gekennzeichnet werden.
- Für das Einstellen von Informationen behält sich der Verein die
Erhebung von Kostenbeiträgen vor.
- Diese Regelung gilt nicht für den Emailverkehr, solange er nicht
mißbräuchlich stattfindet.
§ 10 Haftung
- Die Nutzer haften
dem Verein und Dritten für mißbräuchliche und rechtswidrige
Nutzung und schuldhaft verursachte Schäden am Bürgernetz und
dem daraus entstehenden Schaden für den Verein in vollem Umfang.
§ 11 Ausschluß von konkurrierender AGB
- Etwaige AGB
eines Account-Inhaber haben keinerlei Gültigkeit in den Beziehungen
zum Trägerverein. Es gilt ausschließlich die vorliegende Nutzungsbestimmung
des Trägerverein.
§ 12 Sonderregelungen
- Ausnahmen zu
den Nutzungsbestimmungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung
durch den Verein.
- Eine Abweichung
vom Schriftformerfordernis kann ebenfalls nur schriftlich erfolgen.
- Es existieren keine mündlichen Vereinbarungen.
§ 13 Änderungsvorbehalt
- Der Trägerverein
des Bürgernetzes im Landkreis Bad-Tölz/Wolfratshausen e.V. behält
sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern oder
zu ergänzen. Die Bekanntgabe erfolgt nach Ermessen des Trägervereins.
§ 14 Unwirksamkeit
- Sollte eine
einzelne Bestimmung dieser Nutzungsbestimmungen unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die restlichen Bestimmungen nicht.
- Es gilt dann
eine dem Zweck der Bestimmung entsprechende oder nahekommende Regelung,
mit der der Nutzer sich einverstanden gezeigt haben müßte, wenn
er die Unwirksamkeit der eigentlichen Bestimmung gekannt hätte.
- Eine entsprechende
Regelung gilt für Bestimmungen, die eventuell unvollständig sind.
Trägerverein des Bürgernetzes im Landkreis Bad-Tölz/Wolfratshausen e.V.,
Bad Tölz, den 01.01.1999
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